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1. | Angebot. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. | | | 2. | Umfang der Lieferungspflicht. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, welche im Vertrag ausdrücklich als zugesichert angegeben oder nach dem Vertragsinhalt als solche unzweideutig erkennbar sind. Die Bezeichnung "wie gehabt" beziehen wir grundsätzlich nur auf Ware und Verpackung, keinesfalls auf den Preis. Zur Berechnung kommen die jeweils am Versandtag geltenden Notierungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. | | | 3. | Lieferzeit. Die Lieferzeit wird nach bester Möglichkeit eingehalten, jedoch sind irgendwelche Ansprüche wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Bei größeren Aufträgen sind Teillieferungen zulässig. Ohne Vorschrift des Bestellers wird der Versandweg nach bestem Ermessen gewählt. Frachtfreie Rücksendungen bei Leihgebinden nach Entleerung erbeten. Unvorhergesehene Ereignisse wie Fälle höherer Gewalt, Krieg, behördliche Maßnahmen, Maschinenschäden, unverschuldeter Mangel an Rohstoffen usw. entbinden den Verkäufer von jeder Lieferungspflicht ohne Schadenersatz. | | | 4. | Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. | | | 5. | Mängelrügen und Beanstandungen. Der Käufer ist verpflichtet, sich rechtzeitig durch ausreichende Versuche zu überzeugen, dass sich mit unserem Produkt der von ihm gewünschte Erfolg erzielen lässt. Außerdem hat er dabei unsere Verarbeitungsvorschriften zu beachten. Es ist nicht möglich, zu all den vielfältigen und in unterschiedlichen Qualität auf den Markt kommenden Werkstoffen aus den verschiedensten Ausgangsprodukten ein für alles passendes Produkt zu liefern, dass noch dazu den unterschiedlichsten Arbeitsbedingungen und Methoden gerecht wird. Zusicherungen bezüglich der Verwendbarkeit unserer Erzeugnisse, die über den Inhalt unserer Verarbeitungsanleitung und Informationsschriften hinausgehen, können von keinem unserer Mitarbeiter in unserem Namen gegeben werden. Die Nichtbeachtung unserer "Wichtigen Hinweise", auf die in unseren Etiketten und Gebrauchsanweisungen hingewiesen wird, geht ausschließlich zu Lasten des Verbrauchers (Verarbeiters). Beanstandungen der Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich der Geschäftsleitung mitzuteilen: es ist uns Gelegenheit zu geben, die Beanstandung zu überprüfen. Bei Rücksendungen ist jedoch unser Einverständnis vor der Absendung einzuholen; auch haben Rücksendungen spesenfrei zu erfolgen. Sollte ein berechtigter Qualitätsmangel vorliegen, so sind wir zum Umtausch der nicht be- oder verarbeitenden Ware bereit. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, auch in patentrechtlicher Hinsicht, sind ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf Vorsatz beruhen. | | | 6. | Rücksendungen. Rücksendungen werden ohne vorherige Verständigung nicht angenommen. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. | | | 7. | Vertreter sind nicht inkassoberechtigt, es sei denn es liegt eine Inkassovollmacht vor. | | | 8. | Gerichtsstand. Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Verbindlichkeiten ist der Sitz der Firma des Lieferers. Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. |
Metzdorf Industrie-Chemie GmbH, Buchenweg 7, 78087 Mönchweiler
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